Da sich eine Demenz in unterschiedlicher Form und Schnelligkeit entwickeln kann, kann der Betroffene noch viele Jahre ohne deutlich spürbare Einschränkungen leben. Das bedeutet, dass die Diagnose „Demenz“ nicht gleich bedeutet, dass der Betroffene von jetzt auf gleich ein schwerer Pflegefall ist und nicht mehr ohne Hilfe leben kann. Auch ist es nicht notwendig nach der Diagnose in ein Pflegeheim umzuziehen. Menschen mit Demenz können noch sehr gut im frühen und mittleren Stadium der Demenz zu Hause in den bekannten vier Wänden leben. Die vertraute Umgebung ist auch sehr wichtig und sollte, wenn es möglich ist, so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Dieses ist nur möglich, wenn die Familie und Angehörige dieses unterstützen und sich auch entsprechend auf die familiäre Pflege des Betroffenen einlassen. Die Pflege umfasst vom anfänglichen immer mal nach dem Rechten schauen, Behördengänge erledigen oder Bankgeschäfte regeln bis hin zur regelmäßigen Pflegen. Natürlich muss die Familie dieses nicht alleine bewältigen, denn sie können sich Hilfe bei der Pflege bei den Kommunen, privaten Pflegediensten oder aber auch über ehrenamtliche Helfer holen. Wichtig ist, dass sie die eventuell anfallenden Kosten mit der zuständigen Pflegekasse besprechen, damit auch gewährleistet ist, dass diese komplett oder zum Teil übernommen werden. Ratsam ist, dass sich die Familie rechtzeitig, direkt unmittelbar nach der Diagnose, über die Krankheit und Hilfemöglichkeiten informiert, dann stehen sie auch nicht alleine mit der scheinbar aussichtslosen Situation da. Denn aussichtslos ist sie in keinem Fall!
Wichtige Fragen, die zu klären sind
Um die Situation richtig bewerten zu können, sollte die Familie des demenzkranken Menschen sich mit dem Arzt, Personal von Pflegeheimen oder auch den Pflegekassen in Verbindung setzen und sich ein paar Fragen stellen, bevor sie die familiäre Pflege übernehmen.
- Wie beurteilt der behandelnde Arzt die Situation?
- Wie weit ist die Demenz schon fortgeschritten?
- Wie wirkt sich die Demenz auf den Betroffenen aus?
- Welche Stärken können gefördert werden, um sie noch erhalten zu können?
- Wie lauten die Symptome?
- Wie verhält sich der Betroffene in der Gesellschaft? Ist er auffällig? Stört er eventuell die Nachbarn? Stellt er eine Gefährdung dar? Wie sieht sein Schlaf- und Ruheverhalten aus?
- Ist der Betroffene körperlich eingeschränkt?
- Wie ist die Wohnsituation des Betroffenen? Wohnt er alleine? Wohnen Verwandte im gleichen Haus oder in der Nähe?
- Wer kann eine Kontrollfunktion ausführen, in dem die Nahrungsmittel auf Haltbarkeit kontrolliert werden? Ist es sauber im Haushalt des Betroffenen?
- Wie sieht die finanzielle Situation aus? Kann eventuell eine Haushaltshilfe eingestellt werden?
- Ist es ratsam eine Pflegestufe zu beantragen?
Welche gesetzlichen Leistungen können in Anspruch genommen werden?
Ob und wie viel der gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt von der Pflegestufe des Betroffenen ab. Das bedeutet, dass die Diagnose allein nicht ausreicht, es muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf eine Pflegestufe gestellt werden. Leistungsberechtigt sind die Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder aber Personen, die über einen Beitragszahler mitversichert sind. Der Antragsteller muss zudem nachweisen, dass er pflegebedürftig ist. Diese Regelung findet am im Sozialgesetzbuch XI, § 14 mit dem folgenden Text:
Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit auf Dauer, mindestens aber länger als sechs Monate in einem erheblichen oder höheren Maße Hilfe bei „Verrichtungen des täglichen Lebens“ benötigt.
Auch die Verrichtung des täglichen Lebens ist fest wie folgt definiert:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
- Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung
- Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, etwa für Arztbesuche oder Behördengänge
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung
Die Pflegekasse bewertet anhand dieser Tätigkeiten die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen und ordnet ihn in eine Pflegestufe ein. Wer nun aber zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen will, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, muss für diese selbst aufkommen oder aber die Familie muss diese finanzieren.
Demenzgerechtes Wohnen in den eigenen vier Wänden
Da die vertraute Umgebung für alte Menschen und besonders für Demenzkranke sehr wichtig ist, sollte der Betroffene auch so lange es möglich ist, in seinen eigenen vier Wänden bleiben. Um die Wohnung demenzgerecht umzubauen, kann der Betroffene bei der Pflegekasse bis zu 2557 Euro erhalten. Unternehmen wie Martin Elektrotechnik GmbH bieten Schutzsysteme für demenzkranke Menschen an und ermöglichen ihnen, dass sie weiterhin in der eigenen Wohnung und der vertrauten Umgebung bleiben können. Der Betroffene bekommt einen Sender in Form eines Armbandes und an den Türen werden ebenfalls Sender-Empfänger-Einheiten angebracht. Somit kann sich der demenzkranke Mensch frei bewegen und Ausgänge, werden automatisch verschlossen, wenn sich der Betroffene mit seinem Sender der Tür nähert. Sollte der Betroffene einen bestimmten Bereich verlassen, wie zum Beispiel das Grundstück des Hauses, kann sofort ein Alarm an die Familie geleitet werden und sie kann den Betroffenen über diesen Sender per GPS ausfindig machen. Hierbei handelt es sich um ein paar Beispiele der installierbaren Systeme. Zum demenzgerechten Wohnen gehören auch Mechanismen an der Kochstelle und den Wasserhähnen. Sollte mal vergessen werden, den Herd auszumachen oder aber das Wasser abzustellen, geschieht dieses nach einer festgelegten Zeit automatisch. Diese kleinen Hilfsmittel können bereits Unfallrisiken soweit minimieren, dass der an Demenz erkrankte Mensch seinen Haushalt weiterhin alleine erledigen kann.
Auch ambulante Pflege ist möglich
Betroffene können anstatt der Geldleistung der Pflegekasse auch Sachleistung in Anspruch nehmen und eine professionelle Pflegekraft kommt zum Betroffenen. Zudem hat die Familie die Möglichkeit, sich an die Pflegekraft bei Fragen und Unklarheiten zu wenden, um sich professionellen Rat zu holen. Die ambulante Pflege fördert nicht nur die Lebensqualität des Betroffenen, sondern stellt auch eine Entlastung der Familie dar, da sie Zeit für berufliche und private Angelegenheiten gewinnen. Hierbei ist zu beachten, dass das Engagieren einer Pflegekraft auch wieder in Absprache mit der zuständigen Pflegekasse erfolgt, damit auch die Kosten übernommen werden. Der ambulante Pflegedienst kann sogar mehrfach am Tag in die Wohnung des Betroffenen kommen, um ihn bei der Verrichtung der alltäglichen Dinge zu unterstützen.