Die Soziale Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 als eine der Pflichtversicherungen in Deutschland eingeführt und hat die Sozialversicherungen um einen fünften Zweig erweitert.
Sozialversicherungen im Überblick:
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- gesetzliche Soziale Pflegeversicherung
Die Soziale Pflegeversicherung dient zur Absicherung und als Hilfe bei Pflegebedürftigkeit, wenn der Beitragszahler wegen des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Grad der Bedürftigkeit die Zahlung eines Pflegegeldes bei ehrenamtlicher Pflege oder übernimmt die Pflegekosten bei professioneller ambulanter oder auch stationärer Pflege und übernimmt auch die Kosten für Pflegemittel als auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Inanspruchnahme, gar nicht so leicht
Die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung können ausschließlich auf Antrag erhalten werden, dabei ist zu beachten, dass eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich ist. Die Pflegekasse, der ein Antrag für die Inanspruchnahme der Leistungen vorliegt, lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) bei der knappschaftlich Versicherten ein Pflegegutachten erstellen. Durch dieses Gutachten werden die Pflegebedürftigkeit und auch der Pflegeaufwand festgestellt. Der Gutachter ermittelt direkt vor Ort den Zeitbedarf für die persönliche Pflege und auch für die hauswirtschaftliche Versorgung. Hiernach richtet sich die Clusterung in eine Pflegestufe. Dem Antrag kann auch befristet statt gegeben werden, nach Ablauf muss ein komplett neuer Antrag mit allem drum herum gestellt werden.
Kritik zu den Leistungen
Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurde auch das Pflegefallrisiko als allgemeines Lebensrisiko anerkannt. Allerdings deckt die Soziale Pflegeversicherung nicht alle Pflegekosten ab. Die Soziale Pflegeversicherung soll nur als Zuschuss zu den Pflegekosten dienen, da auch nicht alle Pflegeaufwendungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der Beitragszahler trotz gesetzlicher Abgabe von 1,95 Prozent seines Gehaltes/ Lohnes auf jeden Fall privat für die zusätzlich anfallenden Kosten aufkommen muss. Sehr häufig sind zusätzliche Leistungen von Angehörigen in Form von eigener Arbeit oder finanziellen Aufwendungen erforderlich. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber den Pflegeversicherung Beitrag nicht oder nur gering an die fortschreitende Inflation und den daraus resultierenden steigenden Kosten angleicht. Dies hat zwangsweise zur Folge, dass der Anteil der privat aufgebrachten Mittel im Laufe der Jahre immer weiter steigt und der Anteil der Sozialen Pflegeversicherung im Pflegefall immer weniger werden.
Private Vorsorge immer weiter im Fokus
So gut wie alle Krankenkassen oder Versicherungen werden zu der gesetzlichen Pflegeversicherung private Zusatzversicherungen angeboten, die die privaten Aufwendungen im Pflegefall minimieren sollen. Man hat die Möglichkeit eine Pflegerentenversicherung, eine Pflegekostenversicherung und eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen.
Die Pflegerentenversicherung wird als Lebensversicherung angeboten, mit der der Versicherte im Pflegefall eine monatliche Rente ausgezahlt bekommen kann. Die Vertragsvielfalt ist in diesem Bereich sehr unterschiedlich.
Die Pfegekostenversicherung erstattet die verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Bei dieser Versicherung gibt es Tarife, die ausgewählt werden können, wichtig ist, dass immer ein Nachweis für die Erstattung erforderlich ist.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt gegen Erbringung eines Nachweises einen fest vereinbarten Geldbetrag für jeden Pflegetag. Die Zahlung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen Belastungen. Die Tarife werden in zwei Typen eingeteilt: Statisch gestaffelte herkömmliche Art und modular aufgebaute, flexible Art.
Aufgrund der immer weiter sinkenden Leistungen der gesetzlichen Versicherungen rücken die privaten Zusatzversicherungen immer mehr in den Fokus und sollten auf jeden Fall bereits in jungen Jahren präventiv abgeschlossen werden. Die Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen sind für junge Menschen geringer, da sie mehr Zeit haben einen gewissen Betrag im Laufe der Jahre einzuzahlen, wodurch die Belastung geringer ist. Mit Zusatzversicherungen im Bereich Pflege ist es allerdings nicht getan. Wenn man bedenkt, dass die Beträge der Renten immer weiter sinken und die wenigsten Rentner so hohe Bezüge erhalten, um die anfallenden Kosten zu decken, ist ein Ausweichen auf Alternativen notwendig. Nicht nur Eltern sind für ihre Kinder zuständig, denn im Alter und im Pflegefall gilt dieser Grundsatz in umgekehrter Richtung. Kinder werden unterhaltspflichtig, wenn das Nettoeinkommen 1400 Euro überschreitet. In der heutigen Zeit werden insgesamt drei Milliarden Euro für pflegebedürftige Menschen gezahlt, die nicht selbst dafür aufkommen können.
Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe
Gemäß der Definition für den Anspruch auf Sozialhilfe hat nicht jeder Mensch Anspruch auf Sozialhilfe, denn hierbei wird das eigene Vermögen oder Rückforderungen von verschenktem Vermögen der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Im Pflegefall und vor der Gewährung von Sozialhilfe wird geprüft, ob verwertbare Vermögenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere oder Rückforderungen von Geliehenem) bestehen. Bevor also die Sozialhilfe greift, wird erst einmal alles zu Geld gemacht und für die Deckung der Kosten der Pflege verwendet.